AGB Bike Flow
AGB / Allgemeine Vermietbedingungen und Nutzungsbedingungen

  1. Nutzung des Mietfahrrades/ E-Handbikes/ Spezialfahrrades/ Mietgegenstandes:
    1.1. Der Mieter erkennt durch die Übernahme des Mietfahrrades/ E-Handbikes/ Spezialfahrrades/ Anhänger – im folgenden „Fahrrad“ genannt – an, dass es
    sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.
    1.2. Der Mieter darf das Fahrrad nebst Zubehör nur gemäß Reservierungsdauer und in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften,
    insbesondere der Straßenverkehrsordnung (STVO), benutzen. Er darf es nicht im Bikepark, abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem
    bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen. Die Benutzung des Fahrrades/des Zubehör erfolgt auf eigene Gefahr.
    1.3. Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden.
    1.4. Fahrberechtigung/Mindestalter:
    Das Mindestalter für die Nutzung der E-Bikes beträgt 11 Jahre. Jugendliche im Alter von 11 bis 18 Jahren benötigen die Einwilligung eines gesetzlichen
    Vertreters. Der Mieter erteilt seine Einwilligung durch die Übernahme und Übergabe des Fahrrades an den Jugendlichen. Ausnahmen bedürfen der Schriftform.
  2. Pflichten des Mieters:
    2.1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad nebst Zubehör pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren
    verschlossenen Ort (Raum) abzustellen, außerhalb geschlossener Räume ist das Fahrrad beim Abstellen an einem festen Gegenstand (fest montierter
    Fahrradständer, Laterne, Zaun etc.) gegen Diebstahl zu sichern. Die Elektrofahrräder werden in geladenem Zustand übergeben. Für das rechtzeitige Nachladen
    des Elektrofahrrad-Akkus unterwegs ist der Mieter verantwortlich. Bei mehrtägiger Mietdauer ist auf das Laden des Akkus über Nacht zu achten! Die
    Rückgabe des Elektrofahrrades mit leerem Akku ist natürlich erlaubt. Die Kosten für das Laden des Akkus, unterwegs oder bei mehrtägiger Mietdauer, sind
    vom Mieter zu tragen.
    2.2. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Fahrrades dem Vermieter mitzuteilen.
  3. Mängel/Reparatur während der Mietzeit:
    3.1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten (dies gilt nicht für Verschleißschäden gemäß Punkt 2.), wenn ihre Ursache weder auf
    unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich. Bei Überschreitungen
    des zulässigen Gesamtgewichtes sowie der max. Belastung von Gepäckträgern und Fahrrad-Körben eines Fahrrades trägt der Mieter die Kosten für Reparatur.
    3.2. Bei Schäden, wie z.B. Speichenbrüchen, Schaltung incl. Züge, etc., trägt der Mieter die Reparaturkosten.
    3.3. Bei Defekten am Fahrrad ist vor der Reparatur das Bike Flow Team zu benachrichtigen, andernfalls behält sich Bike Flow vor, die Kosten nicht zu
  4. erstatten. Wir übernehmen bei evtl. auftretenden Defekten an den Leihrädern keine Haftung für Folgeschäden, wie Hotelkosten, Taxi und Bahnkosten,
    Abholservice, Telefonkosten etc..
  5. Unfall und Verlust/Diebstahl:
    Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder durch Diebstahl abhanden
    gekommen ist, Diebstahl von Zubehör ist ebenfalls anzuzeigen. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht
    gemäß Versicherungsbedingungen (Vorlage einer Skizze etc.) vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten
    Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten.
  6. Haftung:
    5.1. Der Mieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
    5.2. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
    5.3. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades/des Mietgegenstandes und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Bei
    Diebstahl haftet der Mieter in Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen.
  7. Rückgabe:
    6.1. Der Mieter hat das Fahrrad/das Zubehör spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben und zwar
    während der Geschäftszeiten des Vermieters. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeit erfolgt auf Risiko des Mieters.
    6.2. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
    6.3. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und
    gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen.
    6.4. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrades, aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, dem Mieter
    gegenüber zu beanstanden und die Reparatur zu berechnen.
  8. Kaution:
    Kautionen können nur Bar geleistet werden, bei persönlicher mängelfreier Rückgabe des Fahrrades in der Verleihstation oder am gesondert vereinbarten
    Übergabepunkt in Bar zurückerstattet.
    Die Kaution pro Ladegerät beträgt 50,-€.
  9. Allgemeines:
    8.1. Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese
    Schriftformklausel.
    8.2. Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
    Preise, Zeiten und Angebote können jederzeit geändert werden. Für Irrtümer und Druckfehler übernehmen wir keine Haftung. Alle Rechte vorbehalten. Der
    Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF Format übersandt.
    8.3. Bike Flow tritt hier als Vermittler auf, etwaige Ansprüche sind an Florian Genster zu stellen.